AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Gewandhaus zu Leipzig und seinen Kunden. Kunden sind: (i) Verbraucher, die das Gewandhaus zu Leipzig besuchen und/oder zu besuchen beabsichtigen, insbesondere Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig bzw. für Gemeinschaftsveranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig mit Partnern erwerben und/oder zu erwerben beabsichtigen und (ii) Interessenten und Erwerber von Eintrittskarten, deren Geschäftsbetrieb bzw. deren Satzung den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an natürliche Personen vorsieht.1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Veranstaltungen Dritter (Mietveranstaltungen).
1.3. Für Abonnements des Gewandhauses zu Leipzig gelten ergänzend die Abonnementbedingungen.
2. Öffnungszeiten
2.1. Die Öffnungszeiten der Gewandhauskasse werden durch Aushang und im jeweiligen Jahresprogramm des Gewandhauses zu Leipzig bekannt gemacht.
2.2. Die Gewandhauskasse wird bei den Veranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet.
3. Kartenpreise
3.1. Für die Veranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig gibt es verschiedene Kartenpreise und unterschiedliche Preisgruppen. Die Zuordnung einer Veranstaltung zu den einzelnen Preisgruppen und Kartenpreisen erfolgt durch das Gewandhaus zu Leipzig und wird im jeweiligen Jahresprogramm des Gewandhauses zu Leipzig bekannt gemacht. Für Kinder, jeglichen Alters, müssen Karten erworben werden.
3.2. Ermäßigungen
Ermäßigungen für Konzerte und die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme (z.B. berechtigte Personen) werden im Serviceteil im jeweiligen Jahresprogramm des Gewandhauses zu Leipzig bekannt gemacht. Eine Ermäßigung nach Erwerb der Eintrittskarte ist leider ausgeschlossen. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuzeigen.
3.3. Gutscheine
Für Veranstaltungen des Gewandhauses können Geschenkgutscheine erworben werden. Ein Gutschein gilt bis drei Jahre nach dem Ende des Jahres seiner Ausstellung. Gegen Vorlage des gültigen Gutscheins können an der Gewandhauskasse Eintrittskarten erworben werden. Ein Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen oder Sitzplätze besteht nicht. Gutscheine können nicht – auch nicht teilweise – ausgezahlt werden. Bei Teileinlösung behält der verbleibende Gutscheinwert seine Gültigkeit gemäß vorstehender Regelung.
4. Verkauf von Eintrittskarten
4.1. Vorverkauf
Der Vorverkauf von Eintrittskarten für die sich anschließende Spielzeit beginnt an der Gewandhauskasse und Vorverkaufsstellen mit Anbindung an das bundesweite Vertriebssystem der CTS EVENTIM AG grundsätzlich am ersten Montag des Monats Juni. Beginnt bei einzelnen Veranstaltungen der Vorverkauf früher oder findet für einzelne Veranstaltungen kein Vorverkauf statt, wird dies für die Veranstaltung im Jahresprogramm und gegebenenfalls in weiteren Veröffentlichungen des Gewandhauses zu Leipzig angezeigt. Der Vorverkauf für eine Veranstaltung endet mit der Öffnung der Abendkasse für die Veranstaltung. Der Vorverkauf für das Weihnachtsoratorium und für die Aufführungen der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven am Jahresende beginnt am 15.8. ausschließlich als schriftliche Reservierungsanfrage. Für diese beiden Veranstaltungen beginnt am 1. Werktag des Monats November der reguläre Kartenverkauf.
4.2 Vorverkaufsgebühr
Das Gewandhaus zu Leipzig erhebt für den Vorverkauf über das bundesweite Vertriebssystem der CTS EVENTIM AG grundsätzlich eine Vorverkaufsgebühr auf den Kartenpreis. Die jeweiligen Vorverkaufsgebühren können dem Serviceteil im Jahresheft des Gewandhauses zu Leipzig entnommen werden.
4.3 Bei zu erwartender starker Nachfrage kann die Kartenabgabe für eine Veranstaltung oder eine Serie von Veranstaltungen auf insgesamt zwei Karten je Käufer je Kaufvorgang begrenzt werden. Eine solche Begrenzung wird im Jahresprogramm des Gewandhauses zu Leipzig bei der jeweiligen Veranstaltung bzw. Veranstaltungsserie bekannt gemacht.
4.4. Telefonische Bestellungen
Mit Beginn des Vorverkaufs können Eintrittskarten telefonisch an der Gewandhauskasse bestellt werden. Dem Besteller wird am Telefon unter Angabe des Kartenpreises eine Reservierungsfrist mitgeteilt innerhalb derer die Karten zur Bezahlung und Abholung an der Gewandhauskasse während deren Öffnungszeiten bereitliegen. Nach Ablauf dieser Frist nicht vollständig bezahlte Karten werden wieder in den Vorverkauf gegeben. Bereits teilweise gezahlte Beträge werden erstattet.
4.5. Schriftliche Reservierungsanfragen
Das Gewandhaus zu Leipzig nimmt schriftliche Reservierungsanfragen (Brief, Fax oder Email) ab Erscheinen des Jahresprogramms für die gesamte Spielzeit entgegen. Die Anfragen werden nach dem Posteingang bearbeitet. Können die angefragten Eintrittskarten nicht reserviert werden, erhält der Absender der Anfrage eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Das Gewandhaus zu Leipzig wird dem Absender der Anfrage in diesen Fällen ggf. Alternativen anbieten und hierfür Eintrittskarten reservieren. Bei Reservierung der gewünschten oder alternativ angebotenen Karten, erhält der Absender der Anfrage eine schriftliche Reservierungsbestätigung mit Angabe des insgesamt zu zahlenden Kartenpreises, des Zahlungswegs und der Reservierungsfrist. Nach Erhalt des insgesamt zu zahlenden Kartenpreises innerhalb der Reservierungsfrist werden die Karten dem Kunden auf eigene Gefahr auf dem regulären Postweg zugesandt, es sei denn, der Kunde hat in seiner Anfrage Abholung an der Gewandhauskasse angegeben. Der Kunde kann die Reservierung angefragter Karten innerhalb der Reservierungsfrist durch schriftliche Mitteilung an die Gewandhauskasse zurücknehmen; die Reservierung alternativ angebotener Karten verfällt mit Ablauf der Reservierungsfrist ohne Annahme der alternativen Reservierung oder vollständiger Bezahlung der Karten. Ist der insgesamt zu zahlenden Kartenpreis innerhalb der Reservierungsfrist nicht beim Gewandhaus zu Leipzig eingegangen, erlischt die Reservierung und die Karten gehen zurück in den Verkauf. Bei Ablauf der Reservierungsfrist bereits gezahlte Teilbeträge werden erstattet.
5. Umgang mit erworbenen Eintrittskarten
5.1. Kartenverlust
Gehen dem Kunden erworbene Eintrittskarten in Verlust, können diese vom Gewandhaus zu Leipzig grundsätzlich nicht erstattet werden. Das Gewandhaus zu Leipzig stellt jedoch eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Veranstaltung und welchen Sitzplatz die Eintrittskarte betrifft. Es gilt dennoch die Originalkarte vor der Ersatzkarte.
5.2 Umtausch und Rücknahme von Karten
Grundsätzlich werden erworbene Eintrittskarten nicht zurückgenommen bzw. umgetauscht, außer dies ist dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar (z.B. bei Veranstaltungsausfall). Ein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises von Eintrittskarten ist innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Ende der betroffenen Veranstaltung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarten beim Gewandhaus zu Leipzig geltend zu machen, wenn die Eintrittskarten beim Gewandhaus zu Leipzig erworben wurden. Wurden die Eintrittskarten bei einer externen (Vorverkaufs-) Stelle erworben, ist der Anspruch durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarten dort geltend zu machen.
5.3 Weitergabe von Eintrittskarten, Haftung für
Kartenpreise Dritter
Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kunden im Sinne von Ziffer 1.1 Satz 1 (ii). Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten in den Kassenbereichen des Gewandhauses zu Leipzig ist nicht gestattet. Das Gewandhaus zu Leipzig haftet nicht für Leistungen und Kartenpreise von Dritten.
6. Veranstaltungen
6.1 Einlass nach Veranstaltungsbeginn
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf den Konzertverlauf zu einem aus künstlerischen Gründen geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden.
6.2 Sitzplätze
Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte aufgedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur nach Zustimmung des Servicepersonals möglich. Einzelne Plätze können Sichteinschränkungen aufweisen.
6.3 Änderungen
Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen (insbesondere Dirigenten- und Solistenänderungen) bleiben vorbehalten, ebenso Veranstaltungsabbruch, -ausfall, und -verlegung.
7. Garderobe
7.1 Besucher im Besitz einer gültigen Eintrittskarte können ihre Garderobe und weitere persönliche Gegenstände unentgeltlich beim Servicepersonal des Gewandhauses zu Leipzig zur Aufbewahrung während des Besuchs der Veranstaltung abgeben. Tiere, gefährliche und illegale Gegenstände werden nicht aufbewahrt. Sperrige Gegenstände (z.B. Mäntel, Jacken, Schirme, Rucksäcke, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen, Taschen über Handtaschengröße hinaus) sind abzugeben, sie dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Der Besucher erhält eine Garderobenmarke. Das Servicepersonal händigt in angemessener Zeit nach der Veranstaltung bei Vorlage der Garderobenmarke die dazugehörige Garderobe bzw. persönlichen Gegenstände aus. Vertauschte, beschädigte oder fehlende Garderobenstücke sind dem Servicepersonal unverzüglich anzuzeigen
7.2 Dem Besucher werden bei Verlust der Garderobenmarke 3,50 EUR für die Wiederbeschaffung berechnet. Dieser Betrag ist vor Ausgabe der Garderobe bzw. der persönlichen Gegenstände in bar zu entrichten. Die Ausgabe der Garderobe bzw. der persönlichen Gegenstände erfolgt bei Verlust der Garderobenmarke grundsätzlich erst dann, wenn sämtliche übrige Garderobenstücke abgeholt worden sind.
8. Bild- und/oder Tonaufnahmen
8.1 Bild- und/oder Tonaufzeichnungen (Video/Audio)und das Fotografieren während der Veranstaltungen sind verboten. Auch für zum privaten Gebrauch bestimmte Aufzeichnungen sind keine Ausnahmen zugelassen. Die unbefugte Aufnahme kann eine Schadensersatzpflicht auslösen. Bei Zuwiderhandlungen können die Aufzeichnungsgeräte eingezogen und verwahrt werden, bis der Eigentümer einer Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Für eingezogene und verwahrte Gegenstände haftet das Gewandhaus zu Leipzig soweit Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind.
8.2 Das Gewandhaus zu Leipzig weist darauf hin, dass anlässlich einzelner Veranstaltungen Bild- und/oder Tonaufzeichnungen (Foto-/Video-/Audioaufnahmen) durch das Gewandhaus zu Leipzig angefertigt werden können. Die betroffenen Veranstaltungen und die zu erwartenden Maßnahmen und Beeinträchtigungen können an der Gewandhauskasse erfragt werden. Das Gewandhaus zu Leipzig ist berechtigt, diese Aufnahmen zu Werbezwecken auf der Internetseite www.gewandhaus.de, Plakaten, Broschüren, Flyern, weiteren online oder offline Werbe- und Kommunikationskanälen (z.B. DVD-Verkäufe) sowie in der Medienberichterstattung zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich der Besucher einverstanden, dass er ggf. aufgenommen und die Aufnahme wie beschrieben ohne Anspruch auf Vergütung genutzt wird, soweit nicht berechtigte Interessen des Besuchers entgegenstehen.
9. Haftung
Das Gewandhaus zu Leipzig haftet bei Verletzung für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet das Gewandhaus zu Leipzig bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Beruhen sonstige Schäden auf einer einfachen fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht (also einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann und die das Durchführen des Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen soll), haftet das Gewandhaus zu Leipzig bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. Diese Haftungsregelungen gelten auch für eine Haftung der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Gewandhauses zu Leipzig.
10. Hausrecht
10.1Das Personal des Gewandhauses zu Leipzig ist berechtigt, Personen aus laufenden Veranstaltungen zu weisen, wenn sie erheblich stören,
insbesondere bei einem Verstoß gegen das Verbot von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen oder bei Belästigung eines anderen Besuchers.
10.2 Darüber hinaus können Personen, die sich im Gewandhaus aufhalten, bei ungebührlichem Verhalten aus den gesamten Räumlichkeiten verwiesen werden, insbesondere bei rechtswidrigem Verhalten oder wenn eine andere Person durch sie belästigt wird.
11. Speicherung von Daten
Das Gewandhaus zu Leipzig ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten Karten gewonnenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Vertragsabwicklung gelöscht.
12. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab 25. Februar 2013