Abonnementbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die Abonnements des Gewandhauses zu Leipzig gelten die nachstehenden Bedingungen. Die einzelnen Arten der Abonnements sind im jeweiligen Jahresprogramm des Gewandhauses näher beschrieben. Diese Bedingungen gelten nicht für das Abonnement VIS-A-VIS (Großes Concert und Oper in Kombination).
2. Umfang, Laufzeit und Änderung des Abonnements
2.1. Das Abonnement gilt für eine Konzertsaison (1.8. - 31.7.) und umfasst pro Abonnent einen Platz.
2.2. Das Abonnement verlängert sich um jeweils eine Konzertsaison, wenn nicht der Abonnent oder das Gewandhaus zu Leipzig bis zum 30. April der laufenden Konzertsaison schriftlich kündigen.
Ein Serien- und/oder Platztausch ist ausschließlich zur neuen Saison möglich. Änderungswünsche sind bis zum 30. April der jeweiligen Konzertsaison dem Servicebüro Abonnement des Gewandhauses zu Leipzig mitzuteilen.
3. Übertragbarkeit
3.1. Das Abonnement ist an die Person des Abonnenten gebunden und nicht übertragbar. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, die Berechtigung zum Besuch einzelner Konzerte auf Dritte zu übertragen.
3.2. Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Abonnementkarten ist nicht statthaft.
4. Rücknahme und Umtausch
4.1. Mit Ausnahme der Regelungen nach 4.2. besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Insbesondere bleiben Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen (insbesondere Dirigenten- und Solistenänderungen) vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Das gilt auch für den Fall der Verlegung eines Konzerttermins. Nicht besuchte Abonnementkonzerte werden weder rückvergütet noch durch die Berechtigung zum Besuch anderer Konzerte ersetzt.
4.2. Abonnenten, die an einem Konzert ihrer Serie nicht teilnehmen können, sind berechtigt, den Platz in ein Konzert der gleichen Abonnementart zu tauschen.
Das Tauschrecht besteht in den Serien I - IV höchstens zweimal pro Saison, beim Sonntags-Anrecht einmal pro Saison. Der beabsichtigte Tausch ist frühestens ab Beginn des offiziellen Vorverkaufs und spätestens bis drei Werktage vor dem Konzerttermin an der Gewandhauskasse oder im Servicebüro möglich. Dabei erhält der Abonnent einen Umtauschschein, mit dem er die Möglichkeit hat, Eintrittskarten für ein anderes Abonnementkonzert der laufenden Konzertsaison im Rahmen des verfügbaren Platzangebotes zu erwerben, sofern dieses für den Umtausch zugelassen ist. Für die Ausstellung des Umtauschscheins wird ein Bearbeitungsentgelt von 3 EUR erhoben. Bei Tausch auf einen teureren Platz muss der Differenzbetrag entrichtet werden. Bei Tausch auf einen preiswerteren Platz kann der Differenzbetrag nicht erstattet werden.
4.3. Bei Konzertausfall hat der Abonnent Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Abonnementpreises. Darüber hinaus gehende Kosten (z.B. für Anreise und Unterkunft) werden vom Gewandhaus nicht erstattet.
5. Abonnementpreis
5.1. Der Abonnementpreis bestimmt sich nach der Preiskategorie des abonnierten Platzes, die im jeweiligen Jahresprogramm abgedruckt ist.
5.2. Soweit Jugendliche, Schüler, Auszubildende o.ä. im Rahmen eines Abonnements Ermäßigungen in Anspruch nehmen, werden diese nur gewährt, wenn bei Vertragsabschluss bzw. bei Fortführung des Vertrages (Ziff. 2.2.) bis spätestens 30. April der jeweiligen Konzertsaison ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
6. Zahlungsweise und Kartenversand
Verlängert sich das Abonnement (Ziff. 2.2.), ist der Preis nach Erhalt der Rechnung innerhalb des dort gesetzten Zahlungsziels zu entrichten. Der Versand der Abonnementausweise und -gutscheine erfolgt nach Zahlungseingang, spätestens jedoch vierzehn Tage vor dem ersten Konzert in der jeweiligen Konzertserie. Bei Nichteinhaltung des in der Rechnung genannten Zahlungsziels kann das Gewandhaus zu Leipzig das Abonnement anderweitig vergeben.
7. Mitteilungspflichten des Abonnenten
Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich dem Servicebüro Abonnement des Gewandhauses zu Leipzig mitzuteilen. Abonnenten, die Ermäßigungen in Anspruch nehmen, haben Änderungen in den zur Ermäßigung führenden Voraussetzungen dem Servicebüro Abonnement des Gewandhauses zu Leipzig bis zum 30. April der jeweiligen Konzertsaison mitzuteilen (Ziff. 5.2.).
8. Verlust von Abonnementkarten
Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, wird ihm gegen Vorlage des Personalausweises eine Ersatzkarte ausgestellt. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
9. Sonderregelung für das Abonnement VARIO 4, 6, 8
Der Abonnent entscheidet sich bei VARIO 4, 6, 8 beim Kauf für zwei (VARIO 4), drei (VARIO 6) bzw. vier (VARIO 8) Konzerte der VARIO-Liste sofort. Für die übrigen Konzerte erhält er Gutscheine, die während der gesamten Saison bei Konzerten der aktuellen VARIO-Liste eingelöst werden können. Die Einlösung der Gutscheine hängt von der Verfügbarkeit entsprechender Plätze ab.
10. Änderung der Abonnementbedingungen, Inkrafttreten
10.1. Das Gewandhaus zu Leipzig behält sich vor, die Abonnementbedingungen für die jeweils kommende Konzertsaison zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Abonnenten rechtzeitig vor dem 30. April der jeweiligen Konzertsaison mitgeteilt.
10.2. Diese allgemeinen Abonnementbedingungen traten am 1. August 2009 in Kraft.


