Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Gewandhaus zu Leipzig und seinen Besuchern und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen.

1.2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Veranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig bzw. für Gemeinschaftsveranstaltungen mit anderen Partnern. Insoweit gelten sie ausschließlich. Sie gelten nicht für Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Gewandhauses zu Leipzig.

1.3. Für Abonnements des Gewandhauses zu Leipzig gelten ergänzend gesonderte Bedingungen.

2. Öffnungszeiten
2.1. Die Gewandhauskasse wird bei den Veranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet.

2.2. Die Öffnungszeiten der Gewandhauskasse werden durch Aushang und im jeweiligen Jahresprogramm des Gewandhauses zu Leipzig bekannt gemacht.

3. Eintrittspreise
3.1. Für die Veranstaltungen des Gewandhauses zu Leipzig gibt es verschiedene Preise, Preisstaffelungen und unterschiedliche Platzgruppen. Die Zuordnung einer Veranstaltung zu den einzelnen Preiskategorien, Sonderpreisen etc. wird im jeweiligen Jahresprogramm des Gewandhauses zu Leipzig bekannt gemacht.

3.2. Konzerte, bei denen Ermäßigungen gewährt werden, werden im jeweiligen Jahresprogramm des Gewandhauses zu Leipzig bekannt gemacht. Im Serviceteil des Jahresprogramms ist veröffentlicht, wer zum ermäßigungsberechtigten Personenkreis gehört. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzuzeigen.

4. Vorverkauf
4.1. Vorverkauf an der Konzertkasse
Der Vorverkauf an der Gewandhauskasse und den bekannten Vorverkaufsstellen beginnt am 1. Werktag des Monats Juni. Das Gewandhaus zu Leipzig weist darauf hin, dass das Angebot für den Vorverkauf durch bestehende Abonnements und schriftliche Kartenbestellungen begrenzt sein kann. Das Gewandhaus weist ferner darauf hin, dass bei einzelnen Veranstaltungen der Vorverkauf früher beginnen kann oder kein freier Vorverkauf stattfindet. Dies wird für die jeweilige Veranstaltung in den Veröffentlichungen des Gewandhauses zu Leipzig (u.a. dem jeweiligen Jahresprogramm) angezeigt. Im Übrigen kann bei zu erwartender starker Nachfrage die Kartenabgabe für eine Veranstaltung oder eine Serie von Veranstaltungen auf insgesamt zwei Karten je Käufer begrenzt werden. Einzelheiten können durch gesonderten Aushang geregelt werden. Ausnahmen für den Vorverkauf gelten insbesondere für das Weihnachtsoratorium und für die Aufführungen der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven am Jahresende. Für diese Konzerte beginnt am ersten Werktag des Monats November der Restkartenverkauf.
 

4.2.

 

 

4.3.

Telefonische Bestellungen
Mit Beginn des freien Vorverkaufs können Eintrittskarten auch telefonisch an der Gewandhauskasse bestellt werden. Sofern die gewünschten Karten verfügbar sind, wird dem Besteller am Telefon unter Angabe des Preises eine Reservierungsfrist mitgeteilt, innerhalb derer die Karten zur Abholung an der Gewandhauskasse bereit liegen. Holt der Kunde die Karten bis zum Ablauf dieser Frist nicht ab, werden die Plätze freigegeben.

Der Vorverkauf erfolgt über das bundesweite Vertriebssystem TicketOnline. Das Gewandhaus erhebt eine Vorverkaufsgebühr von rund 10% auf den Eintrittspreis. Die Vorverkaufsgebühr entfällt beim Kartenkauf an der Abendkasse.

5. Kartenreservierungen
5.1. Bearbeitung von Reservierungsanfragen
Bei der Gewandhauskasse können im Rahmen der verfügbaren Kontingente Reservierungen vorgenommen werden. Reservierungsanfragen können nur schriftlich vorgenommen werden. Die Reservierungsanfragen werden für die gesamte Spielzeit ab Erscheinen des Jahresprogramms entgegengenommen und nach dem Posteingang bearbeitet. Wenn Eintrittskarten nicht reserviert werden können, erhält der Besteller eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Sofern die gewünschten oder ersatzweise in Frage kommenden Karten verfügbar sind, erhält der Besteller eine schriftliche Reservierungsbestätigung mit Angabe des Preises, des Zahlungswegs und der Reservierungsfrist.

5.2. Zahlung
Sobald der geforderte Betrag innerhalb der in der Reservierungsbestätigung genannten Zahlungsfrist auf dem Konto des Gewandhauses zu Leipzig eingegangen oder an der Gewandhauskasse bezahlt wird, werden die Karten dem Kunden auf eigene Gefahr auf dem Postweg zugesandt bzw. können an der Gewandhauskasse abgeholt werden.

5.3. Rücktritt, Folgen verspäteter Zahlung
Der Kunde kann innerhalb der ihm mitgeteilten Reservierungsfrist durch schriftliche Mitteilung an die Gewandhauskasse seine Reservierung zurücknehmen. Bei verspätetem Zahlungseingang oder nicht rechtzeitiger Bezahlung an der Gewandhauskasse vergibt das Gewandhaus zu Leipzig die Eintrittskarten anderweitig. Ein gezahlter Betrag wird erstattet.

6. Sonstige Regelungen
6.1. Kartenverlust
Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird vom Gewandhaus grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Bei Kartenverlust stellt das Gewandhaus zu Leipzig nur dann eine Ersatzkarte aus, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte.

6.2. Umtausch und Rücknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von im Vorverkauf erworbenen Karten. Insbesondere bleiben Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen (insbesondere Dirigenten- und Solistenänderungen) vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Karten.

6.3. Weitergabe von Eintrittskarten, Haftung für Preise Dritter
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst oder deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht. Das Anbieten bzw. Verkaufen von Eintrittskarten in den Kassenbereichen des Gewandhauses zu Leipzig ist nicht gestattet. Das Gewandhaus zu Leipzig haftet den Besuchern gegenüber nicht für Leistungen und Preise von Reiseveranstaltern bzw. anderen Kartenanbietern.

6.4. Konzertausfall, Veranstaltungsabbruch
Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kassenpreis erstattet. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt, es sei denn, das Gewandhaus zu Leipzig hat den Ausfall des Konzerts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarten nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Konzerttermin bei der Vorverkaufsstelle geltend zu machen, bei der die Karten erworben wurden. Danach kann eine Rückerstattung des Eintrittspreises nicht mehr geltend gemacht werden. Ein Veranstaltungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch des Besuchers auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarten nachzuweisen und innerhalb von 14 Tagen nach dem Konzerttermin bei der Vorverkaufsstelle geltend zu machen, bei der die Karten erworben wurden. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht ersetzt, es sei denn, das Gewandhaus zu Leipzig hat den Vorstellungsabbruch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

6.5. Einlass nach Vorstellungsbeginn
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit Rücksicht auf den Konzertverlauf zu einem aus künstlerischen Gründen geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden.

6.6. Sitzplätze
Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte ausgedruckten Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Servicepersonals möglich.

6.7. Speicherung von Daten
Das Gewandhaus zu Leipzig ist berechtigt, die ihm durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Karten bekannten personenbezogenen Daten zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

7. Garderobe
7.1. Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Rucksäcke, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen), große Tragetaschen und andere sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Sie können beim Servicepersonal des Gewandhauses zu Leipzig zur Aufbewahrung unentgeltlich abgegeben werden. Der Besucher erhält dafür eine Garderobenmarke. Als Garderobenstücke gelten auch Gegenstände, deren Aufbewahrung in der Garderobe üblich ist (Handtaschen, Aktenmappen etc.). Tiere und gefährliche Gegenstände werden nicht aufbewahrt.

7.2. Das Servicepersonal händigt die Garderobe bei Vorlage der Garderobenmarke und ohne Nachprüfen der Berechtigung aus. Gemäß der Gebühren- und Entgeltordnung wird dem Konzertbesucher bei Verlust der Garderobenmarke EUR 3,50 für die Wiederbeschaffung berechnet. Dieser Betrag ist in bar zu entrichten. Die Ausgabe der Garderobe erfolgt erst dann, wenn sämtliche Garderobenstücke abgeholt worden sind.

7.3. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke sind dem Servicepersonal unverzüglich anzuzeigen.

7.4. Soweit die Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, wird Ersatz geleistet. Die Nachweispflicht liegt beim Geschädigten. Der Haftung unterliegen nicht in den Garderobengegenständen befindliche Sachen und Bargeld. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.

8. Fundsachen
8.1. Es wird gebeten, Gegenstände aller Art, die in den Räumen des Gewandhauses zu Leipzig gefunden werden, beim Servicepersonal abzugeben.

8.2. Den Verlust von Gegenständen teilt der Besucher dem Servicepersonal mit.

9. Bild- und/oder Tonaufnahmen
  Bild- (Film oder Video), Tonaufzeichnungen und das Fotografieren während der Veranstaltungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Auch für zum privaten Gebrauch bestimmte Aufzeichnungen sind keine Ausnahmen zugelassen. Die unbefugte Aufnahme löst eine Schadensersatzpflicht aus. Bei Zuwiderhandlungen werden die Aufzeichnungsgeräte eingezogen und verwahrt, bis der Eigentümer einer Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Für eingezogene und verwahrte Gegenstände wird nur insoweit gehaftet, als die Aufbewahrungspflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wird. Das Gewandhaus weist darauf hin, dass bei einzelnen Veranstaltungen Bildaufnahmen hergestellt werden, die zu Beeinträchtigungen für die Besucher führen können. Die betroffenen Veranstaltungen können an der Gewandhauskasse erfragt werden.

10. Hausrecht
  Das Personal des Gewandhauses zu Leipzig ist berechtigt, Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn andere Besucher durch sie belästigt werden. Ebenfalls können Besucher aus den laufenden Vorstellungen gewiesen werden, wenn sie diese erheblich stören. Dies gilt insbesondere, wenn Besucher gegen das Verbot von Ton-, Bild- oder Tonbildaufnahmen (Ziff. 9) verstoßen.

11. Gewinnspiele
 

Die Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele des Gewandhauses sind im Gewandhaus, Verwaltungsdirektion, öffentlich einsehbar.

12. Inkrafttreten
  Diese Geschäftsbedingungen gelten ab 1. Oktober 2010.
 
 

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