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Intended use (concert announcement, advertising motif, press photo, EPK, etc.) (* <Pflichfelder>)

 
 

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Vereinbarung über Nutzungsrechte

für die Verwendung von Materialen aus dem „Promotion-Kit“ der Gewandhaus-Internetseite.
Der akkreditierte Nutzer (Vertragspartner) erkennt durch das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung im Akkreditierungsformular die unten aufgeführten Punkte 1-6 voll inhaltlich an.

1. Gegenstand der Vereinbarung

(1) Das Gewandhaus stellt dem Vertragspartner Fotos und Texte zur Verfügung, die auf „http://www.gewandhaus.de/promotionkit“ zum Download zur Verfügung stehen und die vom Vertragspartner für die angegebenen Zwecke verwendet werden dürfen.

(2) Das Gewandhaus behält sich vor, die Verwendungszwecke einzuschränken.

2. Nutzungsrechte

(1) Das Gewandhaus erteilt dem Vertragspartner für die zur Verfügung gestellten Materialien die einmalige Abdruckgenehmigung binnen Jahresfrist für o.g. Zwecke.

(2) Wiedergaben der Fotos im Internet sind nach Ablauf des notwendigen Veröffentlichungszeitraums (Ankündigungen für Konzerte des Gewandhausorchesters, etc.) wieder zu entfernen bzw. sind verwendete Texte regelmäßig zu aktualisieren.

(3) Die Fotos und Texte dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Gewandhaus/Gewandhausorchester veröffentlicht werden.

(4) Jedwede Weiterleitung der Bilder/Bilddaten an Dritte ist untersagt, ebenso die Verwendung für CD-/CD-Rom/DVD-Produktionen, Buchproduktionen sowie für andere als die o.g. Internetseiten.

3. Quellennachweis und Urhebernennung

Soweit die überlassenen Fotos einen Quellennachweis und/oder eine Urhebernennung enthalten, verpflichtet sich der Vertragspartner auf den genannten Internetpräsenzen und in den Drucksachen in deutlicher klar zuzuordnender Weise die Angabe der Quelle und/oder Urhebernennung anzubringen: „Gewandhaus zu Leipzig/ ggf. Name des Fotografen/des Autors“

4. Änderungserlaubnis

(1) Die überlassenen Fotos dürfen vom Vertragspartner verändert werden, wie es für die Aufbereitung für die o.g. Zwecke erforderlich ist. Sinnentstellende Veränderungen sind nicht zulässig.

(2) Das Gewandhaus behält sich vor, die Freigabe der Materialien lt. Punkt 6 dieser Vereinbarung zu autorisieren.

5. Kostenfreiheit/ Zugangsberechtigung

Die Überlassung sämtlicher Materialien erfolgt - bei Nutzung im Sinne von Punkt 2 dieser Vereinbarung - kostenfrei.

6. Freigabevorbehalt

(1) Der Vertragspartner sendet dem Gewandhaus sofort nach Veröffentlichung der Materialien den Link zur Website bzw. Belegexemplare von Drucksachen, auf/in der/denen die Fotos veröffentlicht wurden, an presse@gewandhaus.de bzw. an: Gewandhaus zu Leipzig, Pressestelle, Augustusplatz 8, 04109 Leipzig.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Materialien auf Weisung des Gewandhauses jederzeit unverzüglich von der Homepage zu entfernen, bzw. zu aktualisieren.

 
 
 
 
 
 

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